Leitlinien

Regelwerk/Leitlinien des Bürgerhaushalts der Stadt Hohen Neuendorf (Fortschreibung vom 28.10.2021 - B 051/2021)

1. Im Bürgerhaushalt geht es um Vorschläge zu Investitionen und um Sparvorschläge. Sie sollen der Allgemeinheit zugutekommen und im öffentlichen Raum jedermann zugänglich sein.

2. Alle Einwohner/innen der Stadt Hohen Neuendorf haben ohne Altersbeschränkung die Möglichkeit, sich am Bürgerhaushalt zu beteiligen.

3. Das Budget des Bürgerhaushaltes wird auf max. 150.000 Euro festgesetzt. Ein einzelner Vorschlag soll in der Umsetzung den Wert von max. 20.000 Euro nicht überschreiten. Der Vorschlag muss zudem im Rahmen der Zuständigkeit der Kommune liegen.

4. Vorschläge können ganzjährig eingereicht werden. Sie können nur berücksichtigt werden, soweit sie bis zum jeweilig benannten Stichtag eines jeden Jahres eingereicht wurden. Später eingereichte Vorschläge gehen in das Verfahren des nachfolgenden Bürgerhaushaltes ein. Vorschläge, die keine Mehrheiten finden, müssen ggf. im Folgejahr erneut eingereicht werden.

5. Vorschläge zugunsten von Vereinen, Trägern und Organisationen werden berücksichtigt unter Beachtung des Punkt 1, Satz 2 und Punkt 6 dieser Leitlinie.

6. Vorschläge, die im Rahmen von Förderrichtlinien der Stadt und im Zuge der haushalterischen Mittelzuwendung im Rahmen der institutionellen Förderung förderfähig bzw. zuzuordnen sind, können im Bürgerhaushalt nicht berücksichtigt werden, um Doppelförderungen auszuschließen.

7. Wird das Budget des Bürgerhaushaltes nicht ausgeschöpft, ist eine Übertragung in die Folgejahre ausgeschlossen.

8. Auf Dauer angelegte Projekte, die hohe, kontinuierliche Folgekosten nach sich ziehen, wie z.B. Personalstellen, Projekthonorare, Mieten, etc., können im Bürgerhaushalt nicht berücksichtigt werden.

9. Vollmachten sind nicht zulässig.